Steuersätze
Gemeindesteuern | |
Grundsteuer A | 350 v.H. |
Grundsteuer B | 365 v.H. |
Gewerbesteuer | 365 v.H. |
Hundesteuer | |
für den 1.Hund | 70 € |
für den 2. Hund | 120 € |
für jeden weiteren Hund | 180 € |
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Benutzungsgebühren Mehrzweckhalle | |
Benutzung des Mehrzweckraumes (inkl. Strom | 110 € |
jeder weitere Tag | 50 € |
Benutzung der Schulturnhalle (exkl. Strom) | 300 € |
jeder weitere Tag | 100 € |
Benutzung der gesamten Halle | 350 € |
jeder weitere Tag | 100 € |
bei kurzfristiger Benutzung der gesamten Halle (Privatfeiern ohne Gewinnerzielungsabsicht; Nutzung bis zu 4 Std.) |
150 € |
Erläuterung: Zwischen dem 1. Veranstaltungstag und dem folgenden Veranstaltungstag dürfen nicht mehr als 7 Kalendertage liegen.
Für die Mitbenutzung der Bühne, der Licht- und Tonanlage und des Schutzbodens wird eine Kaution in Höhe von 250 € erhoben.
Die Reinigungskosten werden vom Veranstalter selbst getragen.
Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch mit einem Preis von 0,50 €/kwh berechnet.
Friedhofsgebühren | |
Reihengrabstätten | |
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung |
280 € |
Überlassung einer Urnenreihengrabstätte |
280 € |
Beisetzung einer Urne in ein vorhandenes Reihengrab |
150 € |
Überlassung einer Rasenreihengrabstätte einschließlich Pflege für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) | 1500 € |
Überlassung einer Rasenurnengrabstätte einschließlich Pflege für die Dauer der Ruhezeit (15 Jahre) | 450 € |
Ausheben und Schließen der Gräber einschl. Verlegung vonBetonplatten zwischen den Gräbern | |
Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr |
800 € |
Reihengräber für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr |
800 € |
Urnenbestattung je Beisetzung | 250 € |
Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Die für das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen |
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Benutzung der Leichenhalle |
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Je Leiche bis zur Bestattung -pauschal- |
50 € |
Einheitssatz für Straßenentwässerung nach BauGB(Erschließung) und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Erschließungbeitragssatzung | 7,86€/m2 |