| Unterrichtung |
| über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heidenburg vom 20.06.2001 |
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Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, diese gem. § 34 Abs. 7 GemO, um den nichtöffentlichen Teil, TOP 6, Grundstücksangelegenheiten, zu erweitem. Tagesordnung:
Einleitend gab Ortsbürgermeister Jäger einen Überblick über die Ziele und Auswirkungen des Landschaftsplanes sowie der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung bezogen auf die Ortsgemeinde Heidenburg. Der von dem Planungsbüro Fischer aus Trier erstellte Landschaftsplan für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, hier insbesondere für die Ortsgemeinde Heidenburg, wurde von Ing. Ullrich mittels Overhaed-Projektor vorgestellt und im Einzelnen erläutert. Hierbei verwies er zunächst auf die Bedeutung der Landschaftsplanung und der damit verbunden Auswirkungen auf die Landschaftsgestaltung der Gemarkung Heidenburg. Diese Planung, so Ing. Ullrich sei parallel zu der erstellten AEP erarbeitet worden. Bestandteil der Planung sei u.a. der Gewässerschutz, die Ausweisung schutzwürdiger Bereiche an Waldrandgebieten für die Fauna und Flora, sowie die Anlegung von Aufforstungsblöcken an vorhandene Waldflächen. Für die bereits ausgewiesenen Aufforstungsblöcken wurde vorgeschlagen, diese Flächen zu verringern da sie als zu großzügig ausgelegt sind. Hierfür ist jedoch eine Entscheidung durch den Ortsgemeinderat herbeizuführen. Besonders hervorzuheben seien die bereits großflächig angelegten Streuobstwiesen im nordöstlichen und südwestlichen Bereich der Ortslage. Des Weiteren wurde auf die Bedeutung der Ortsrandbegrünung hingewiesen und hierzu Vorschläge unterbreitet. Daran anschließend wurde der Landschaftsplan für die Ortsgemeinde Büdlich vorgestellt und zu den einzelnen Maßnahmen beider Ortsgemeinden Stellung genommen. Nach eingehender Diskussion und abschließender Beratung stimmte
der Ortsgemeinderat dem Landschaftsplan für die Ortsgemeinde Heidenburg
in der vorgelegten Form zu.
Zu 2.: Vorstellung der AEP (Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung) der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, bezogen auf die Ortsgemeinde Heidenburg durch das Kulturamt Bernkastel Herr Haas vom Kulturamt Bemkastel zeigte zunächst anhand eines Beamer den zeitlichen Ablauf sowie das Thema "Entwicklungsschwerpunkt Hochwald" über die Erstellung der AEP auf. Er führte aus, dass die Erstellung der AEP für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf seit 1998 erarbeitet und diese der Verwaltung im April übergeben wurde. Auch hier, so Herr Haas, seinen die Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Büro Fischer durchgeführt worden, so dass sich verschiedene Ausführungen hinsichtlich des Landschaftsplanes und der AEP ergänzen. Als Ziele der AEP wurden u.a. aufgezeigt:
Bei der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen (Flurbereinigung) würden Kosten in Höhe von 1.800 DM/ha entstehen. Diese werden mit 90% aus Landesmitteln und mit 10% durch Eigenmittel der Grundstückseigentümer finanziert. Für die Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit, ihren Anteil durch erbrachte Arbeitsleistungen abzutragen. In den genannten Kosten seien auch der Wegebau, die Uferschutzstreifen, mehr Grün und die Umstrukturierung der Flächen enthalten. Hinsichtlich der vorgesehen auszuweisenden Flächengrößen von 80 ha als zusammengelegte Fläche, wurde von Ortsbürgermeister Jäger darauf hingewiesen, dass diese möglichst bei einer evtl. Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen in zwei Flächen von z.B. je 40 ha ausgewiesen werden sollten, um so das Problem der dadurch entstehenden Eigenjagdbezirke zu umgehen. Nach Abschluss der Beratung stimmte der Ortsgemeinderat der AEP in der
vorliegenden Form zu und beschloss, diese als weiteres Kriterium in die
Fortentwicklung der Planung der Ortsgemeinde Heidenburg aufzunehmen.
Zu 3.: Stellungnahme zur Freiraumplanung des Regionalen Raumordnungsplanes Ortsbürgermeister Jäger trug dem Rat vor, dass derzeit die Planungsgemeinschaft Region Trier das Freiraumkonzept für den Regionalen Raümordnungsplan der Region fortschreibt. Die Ortsgemeinden werden nunmehr im Rahmen des Verfahrens zur Vorabstimmung angehört. Daraufhin wurde das Freiraumkonzept den Ratsmitgliedem anhand vorliegender Planunterlagen vorgestellt und erläutert. Im Rahmen der Diskussion wurde von Ratsmitglied Gasber bemängelt, dass südlich der Ortslage die Einschränkung landwirtschaftlicher Fläche ausgewiesen sei. Von Seiten des Kulturamtes wurde ausgesagt, dass es sich bei diesen Flächen um ein Wasserschutzgebiet handelt und die Landwirtschaft dadurch keine Einschränkung gegenüber dem jetzigen Nutzungszustand erfahre. Nach erfolgter Beratung sollen die nachstehend aufgeführten Maßnahmen in der Freiraumplanung Berücksichtigung finden (Stellungnahme der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde an die Planungsbehörde):
Nach Abschluss der Beratung wurde die Planungsgemeinschaft gebeten, die
aufgeführten Punkte bei der weiteren Planbearbeitung zu berücksichtigen
und in die Planung aufzunehmen.
Zu 4.: Antrag auf Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde Ortsbürgermeister Jäger gab bekannt, dass nachdem nunmehr die Ortsgemeinde Heidenburg im neuen Raumordnungsplan der Plangemeinschaft Region Trier als Gemeinde mit dem besonderen Entwicklungsschwerpunkt "Fremdenverkehr" bezeichnet wird, den Antrag auf Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde stellen soll. In diesem Zusammenhang führte der Geschäftsführer für Tourismus und Fremdenverkehr bei der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Herr Bures, aus, dass es aufgrund der gegebenen Voraussetzungen nunmehr logisch und konsequent sei, die Anerkennung der Ortsgemeinde Heidenburg als staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde nach dem Landesgesetz von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden zu betreiben. Er sicherte der Ortsgemeinde bei diesem Vorhaben die volle Unterstützung seitens der Verwaltung zu. Nach Abschluss der Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, das Verfahren
zur Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde zu beantragen. Die Verwaltung
wird gebeten, dass Erforderliche zu veranlassen.
Ortsbürgermeister Jäger bedankte sich bei
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Quelle: Amtsblatt der VG Thalfang am Erbeskopf, Ausgabe 29/2001