| Unterrichtung |
| über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heidenburg vom 06.06.2001 |
Ortsbürgermeister Jäger eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass der Rat nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen war. Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben. Tagesordnung:
Ratsmitglied August Kaufmann führte Beschwerde darüber, dass in den vergangenen Tagen kein, bzw. nur Verschmutzes Wasser aus der Leitung zu entnehmen war. Ortsbürgermeister Jäger nahm hierzu Stellung und führte aus, dass dies auf die Instandsetzungsarbeiten am Hochbehälter Heidenburg zurückzuführen sei. Die Verbandsgemeindewerke seien bereits angewiesen, dass Entsprechende zu veranlassen. Ratsmitglied Erich Scheit bat die Verwaltung, die Straßenmeisterei Thalfang aufzufordern, umgehend die Mäharbeiten entlang der Kreisstraße ab der Einmündung Berglicht bis nach Büdlich durchzuführen. Der jetzige Zustand stelle eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs dar.
Zu 2.: Windkraftpark; Vertragsabschluss u. Stellungnahme zur 3. Anlage Ortsbürgermeister Jäger gab bekannt, dass entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 10.04.2001 die Fa. ABO beauftragt war, die erforderlichen Untersuchungen zur Errichtung der 3. Anlage auf dem Grundstück der Gemarkung Heidenburg, Flur 7, Nr. 49, durchzuführen. Danach gab er die Stellungnahme und die Begründung der Fa. ABO bekannt, wonach die 3. Anlage nicht auf der v.g. Parzelle errichtet werden kann. Aufgrund dieser Sachlage erübrigt sich auch das vor Errichtung der Anlage beabsichtigte Abstimmungsgespräch für diese Anlage mit den Bewohnern des Heidenburger Hofes. Der Ortsgemeinderat nahm die Stellungnahme der Fa. ABO zustimmend zur
Kenntnis. Die vorliegenden Vertragsentwürfe, zum einen der Sondernutzungsvertrag und zu anderen die Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Heidenburg und der Firma ABO Wind AG wurden dem Ortsgemeinderat von Ortsbürgermeister Jäger im Einzelnen vorgetragen und erläutert. Er führte u.a. aus, dass die Verwaltung diese Entwürfe dem Gemeinde- u. Städtebund zur inhaltlichen Prüfung vorgelegt habe. Die geringfügigen Änderungen und Empfehlungen des Gemeinde- u. Städtebundes seinen bereits soweit umsetzbar, in die vorliegenden Verträgen eingearbeitet worden. Im Rahmen der Diskussion wurden von dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion Gasber hinsichtlich verschiedener Vertragsinhalte Fragen gestellt die von dem Vorsitzenden zufriedenstellend beantwortet wurden. Danach beantragte Ortsbürgermeister Jäger eine Sitzungsunterbrechung um den anwesenden .Zuhören Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem v.g. TOP zu geben. Diesem Antrag stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig zu. Der Bewohner des Heidenburger Hofes, Herr Hüllenkremer führte aus, dass nach seiner Auffassung der gesamte Windpark im Bereich Berglicht - Heidenburg zu groß ausgewiesen sei. Hier hätten auch kleinere Anlagen errichtet werden können. Nach Wiederaufnahme der Tagesordnung beantragte Ortsbürgermeister Jäger über die vorgetragenen Vertragsentwürfe abzustimmen. Der Ortsgemeinderat stimmte dem Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Heidenburg
u. der Firma ABO Wind AG, Wiesbaden, (Sondernutzungsvertrag) in der vorliegenden
Form zu. Der Ortsgemeinderat stimmte der Vereinbarung (Ortsgemeinde als Grundstückseigentümer)
Ortsgemeinde Heidenburg und der Fa. ABO Wind AG, Wiesbaden in der vorliegenden
Form zu. Ortsbürgermeister Jäger gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung der Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Grundstücken nicht erforderlich sei. Dies käme nur dann in Betracht, wenn solche Anlagen auch auf privaten Grundstücken errichtet werden könnten. Dies sei aber nur auf dem Privatgrundstück Hüllenkremer möglich, wobei davon auszugehen ist, dass hier keine Anlage errichtet wird. Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat für den o.g.
Bereich keinen Bebauungsplan aufzustellen.
Zu 3.: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Heidenburg Ortsbürgermeister Jäger gab dem Rat den Inhalt des Antrages der Eheleute Angelika und Werner Treinen, Heidenburg, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Heidenburg bekannt. Diese beabsichtigen, auf dem Grundstück der Gemarkung Heidenburg, Flur 15, Parz. Nr. 3/2 eine Halle zu errichten. Durch das trapezförmige Grundstück ergeben sich bei der nach dem vorliegenden Bauantrag vorgesehenen Bebauung geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen an zwei Seiten von 2,00 m bzw. 1,00 m. Die nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz geforderten Mindestabstände von 3,00 m zur Grundstücksgrenze sind jedoch gewährleistet. Nach erfolgter Beratung erteilt der Ortsgemeinderat den Antragstellern
Befreiung von den Testfestsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet
Heidenburg gem. § 30 Baugesetzbuch.
Zu 4.: Erschließungsvertrag Teilbereich Fa. Treinen Gewerbegebiet Heidenburg Ortsbürgermeister Jäger gab bekannt, dass zur Erschließung des Grundstückes der Eheleute Treinen, Flur 15, Parz. Nr. 3/2, der Ausbau des gemeindeeigenen Weges Parzelle Nr. 88, erforderlich sei. Vor Beginn der Maßnahme sei daher mit den Grundstückseigentümern ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Der Entwurf desselben sei mit den Eheleuten Treinen im. Vorfeld bereits abgestimmt worden. Danach wurde dieser dem Ortsgemeinderat im Einzelnen vorgetragen und erläutert. Nach Abschluss der Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Entwurf des
Erschließungsvertrages in der vorliegenden Form zu.
Zu 5.: Antrag auf Wiedereröffnung des Jugendraumes im Sportlerheim Der Vorsitzende gab bekannt, dass von Jugendlichen aus der Ortsgemeinde Heidenburg ein Antrag zur Wiedereröffnung des Jugendraumes im Sportlerheim vorliege. Von Seiten des Sportvereins sei zu diesem Antrag bereits Zustimmung signalisiert worden. Die vertragliche Vereinbarung solle auf der Grundlage des vorherigen Vertrages abgeschlossen werden. In der anschließenden Beratung wurde festgelegt, dass die Laufzeit
des Vertrages zunächst ein Jahr betragen soll. Die vertraglichen
Konditionen sollen entsprechend des vorherigen Vertrages übernommen
werden.
Zu 6.: Vergabe Hallenschutzboden Zunächst führte Ortsbürgermeister aus, dass die Anschaffung eines Schutzbodens für die Mehrzweckhalle im vergangenen Jahr aus Kostengründen zurückgestellt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt betrugen die Angebote zwischen 14.000 u. 16.000 DM. Zwischenzeitlich liege ein Angebot der Fa. Gebr. Rech aus Euskirchen vor. Die Kosten für den Abdeckbelag einschl. Auf- u. Abrollgerät betragen einschl. der MwSt. insgesamt 7.637,44 DM. Der Schutzboden wie durch die Fa. Rech angeboten, so Ortsbürgermeister Jäger, sei in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Dreis zu besichtigen. Er schlage vor, dass der Ortsgemeinderat eine Besichtigung desselben in Dreis vornimmt. Hieran sollen auch Vertreter der örtlichen Vereine sowie der Jugendkulturgruppe teilnehmen. Gleichzeitig solle der Ortsgemeinderat nunmehr beschließen, den Auftrag zur Lieferung des Schutzbodens an die Fa. Rech zu deren Angebotspreis zu vergeben. Im Zuge der Beratung wurde von dem Vorsitzenden der CDU Fraktion, Ratsmitglied Gasber vorgeschlagen, die Auftragsvergabe erst nach der Besichtigung des Schutzbodens vorzunehmen. Ortsbürgermeister Jäger führte hierzu aus, für den Fall, dass der Schutzboden den Teilnehmern der Besichtigungsfahrt nicht zu sage, werde er den Beschluss zur Auftragsvergabe aussetzen. Nach erfolgter Beratung stimmte der Ortsgemeinderat der Auftragsvergabe
an die Fa. Rech aus Euskirchen zu deren Angebotspreis in Höhe von
7.637,44 DM zu.
Zu 7.: Vergabe Straßenbeleuchtung Feilenswiesenstraße Zu Änderung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Feilenswiesenstraße lag dem Ortsgemeinderat das Angebot der RWE Net AG über 6 Bega schirmförmige Mastansatzleuchten zu einem Gesamtbetrag einschl. MwSt. in Höhe von insgesamt 26.916,60 DM vor. Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, den Auftrag zur
Lieferung und Montage der o.g. Leuchten an die RWE Net AG zu deren Angebotspreis
zu vergeben.
Zu 8.: Antrag auf Umsetzung einer Straßenleuchte im Hohlweg Ortsbürgermeister Jäger gab dem Rat den Antrag von Frau Motsch auf Versetzung der Straßenleuchte an ihrem Anwesen Hohlweg 10a, bekannt. Für die Versetzung der Leuchte habe das RWE Kosten in Höhe von 2.255,15 DM ermittelt. Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat der Versetzung der
o.g. Leuchte unter der Voraussetzung zu, dass der Antragsteller die Kosten
hierfür übernimmt.
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Quelle: Amtsblatt der VG Thalfang am Erbeskopf, Ausgabe 26/2001