Unterrichtung
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heidenburg vom 02.12.1999


Ortsbürgermeister Jäger eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass der Rat nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen war. Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Auf Antrag des Ortsbürgermeisters wurde die Tagesordnung gem. § 34 Abs. 7 GemO um den Punkt 9 "Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Abrundungssatzung Stallergarten" erweitert.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Tagesordnung:

1. Grundstücksangelegenheiten (nicht öffentlich)
2. Einwohnerfragestunde
3. Forsthaushaltsplan 2000
4. Rechnungsprüfung 1998
5. Änderung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit dem RWE
6. Verlängerung der Gefahrenabwehrverordnung
7. Erneuerung der Straßenbeleuchtung Teilstück Stallergarten 
(im Zuge des Ausbaues der OD K76)
8. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Gewerbefläche
9. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Abrundungssatzung Stallergarten
10. Verschiedenes


Zu 2.: Einwohnerfragestunde

Es war nichts zu protokollieren.

 

Zu 2.: Forsthaushaltsplan 2000

Einleitend zeigte der Ortsbürgermeister auf, dass der Wald neben der Wirtschafts- auch eine ökologische und eine Erholungsfunktion habe.

Danach wurden die Wirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2000 dem Ortsgemeinderat von Forstamtsleiter Wagner und Revierleiter Meyer vorgetragen und erläutert.

Das FWJ 1999 wird abweichend gegenüber der Planung mit einem Überschuss in Höhe von rd. 20.000 DM abschließen. Die Verbesserung von rd. 10.000 DM ist überwiegend auf Ausgabeeinsparungen zurückzuführen.

Im Finanzplan für das FWJ 2000 sind Einnahmen in Höhe von rd. 135.700 DM und Ausgaben in Höhe von 135.600 DM enthalten, so dass ein Überschuss von rd.100 DM erwartet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser Überschuss nur durch die tatsächliche Bewilligung der eingeplanten Förderung für standort- und strukturschwache Wälder vom Land in Höhe von rd. 14.700 DM erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das Forsteinrichtungswerk einen jährlichen Fehlbetrag i. H. v. 10.000 DM vorsieht. Daher könne man auch mit dem ausgeglichenen Ergebnis des vorgelegten Plans aus wirtschaftlicher Sicht zufrieden sein.

Der Ortsgemeinderat wurde auch über die Entwicklung des Holzmarktpreises, der sich z.Zt. auf einem befriedigenden Niveau befindet, die Änderung der Forstorganisation (Auflösung der Forstdirektion bei der Bezirksregierung) und den Entwurf des neuen Landeswaldgesetzes informiert.

Der Arbeitsplan "Holzerntemaßnahmen" sieht in 2000 in der Vornutzung einen Einschlag von 1.270 fm vor. Der Arbeitsplan "Übrige Betriebsarbeiten" enthält Pflege- und Astungsmaßnahmen sowie Wegeinstandsetzungsarbeiten. Hinsichtlich der Astungsmaßnahmen mit Kosten von rd. 20.000 DM wurde ausgesagt, dass diese wiederum im Jahr 2000 durch das Land gefördert würden. Da die Fördersätze noch nicht bekannt seien, habe man den Zuschussbetrag in den Plan 2000 noch nicht eingestellt. Durch den für Wegebau eingesetzten Betrag von rd. 4.500 DM könnten alle wichtigen Wald- und Wanderwege gemulcht werden. Die Maßnahmen insgesamt werden wie in den vergangenen Jahren mit den Jagdpächtem abgestimmt. Aus Sicht der Forstverwaltung sind keine Konflikte zu erwarten.

Von Revierleiter Meyer wurde die Ausweitung der Nebennutzungsflächen im FWJ 2001 angeregt. Die Angelegenheit soll im Sommer 2000 beraten werden. Daneben soll im Jahr 2000 eine Waldbegehung für den neuen Rat stattfinden. Im Rahmen der Diskussion wurden weitere Fragen der Ratsmitglieder zum Forstbetrieb der Ortsgemeinde beantwortet. Durch den Rat wurde das positive Ergebnis des Forstbetriebes gewürdigt.

Nach erfolgter Beratung wurden die Forstwirtschaftspläne wie vorgetragen beschlossen. Das Forstamt Dhronecken wurde mit der Durchführung beauftragt.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Abschließend bedankte sich Ortsbürgermeister Jäger bei Forstdirektor Wagner und seinen Mitarbeitern im Forstamt, Revierleiter Meyer und den Waldarbeitern für die geleistete Arbeit im Jahr 1999.

 

Zu 4.: Rechnungsprüfung 1998

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfüngsausschusses der Ortsgemeinde Heidenburg, Ratsmitglied Günter Diederich, informierteden Rat darüber, dass die Jahresrechnung 1998 gem. den Bestimmungen der §§ 110 ff der GemO vom Rechnungsprüfungsausschuss am 18.11.1999 ggeprüft worden sie. Die Prüfung habe keine Beanstandungen ergeben. Fragen zur Jahresrechnung 1998 wurden durch den Ortsbürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Über die Auflösung des Vorkühlraumes im ehemaligen Gemeindehaus soll in der nächsten Ratssitzung beraten werden. Unter dem Vorsitz von Ratsmitglied Günter Diederich wurde die Jahresrechnung 1998 wie folgt festgesetzt:

Im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.073.657,32 DM
in der Ausgabe auf 1.302.934,32 DM
Fehlbetrag -229.277,00 DM

 

Im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 45.061,61 DM
in der Ausgabe auf 45.061,61 DM

Die Haushaltsüberschreitungen entsprechend der Nachweisung in der Haushaltsrechnung werden nachträglich genehmigt. Den Haushaltsüberschreitungen stehen Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Dem Bürgermeister, Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird aufgrund der Prüfung für die Rechnung des Jahres 1998 Ent-
lastung erteilt.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Ortsbürgermeister Jäger und der ehem. Beigeordnete Erich Scheit haben gem. § 110 Abs. 3 GemO in Verbindung mit § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 17. bis 25. Januar 2000 während der allgemeinen Dienststunden in Zimmer 8 des Rathauses öffentlich aus.

 

Zu 5.: Änderung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit dem RWE

Ortsbürgermeister Jäger informierte den Ortsgemeinderat über den Inhalt des Schreibens der Verbandsgemeinde Verwaltung Thalfang am Erbeskopf, in dem dargelegt wurde, dass die im Straßenbeleuchtungsvertrag vereinbarte Zahlung einer Erneuerungspauschale - neben der Unterhaltungspauschale - im Vermögenshaushalt zu veranschlagen sei. Aufgrund des unausgeglichenen Haushalts könnte jedoch zur Finanzierung dieses Betrages keine Kreditgenehmigung erteilt werden. Darüber hinaus sei zu beachten, dass es sich bei dem auf dem Erneuerungskonto auf diese Weise angesammelten Betrag um eine Rücklage außerhalb des Haushaltsplanes handele. Die Höhe dürfe daher nicht unverhältnismäßig hoch sein. Aufgrund dieser veränderten Sach- und Rechtslage werde der Ortsgemeinde im Hinblick auf die Vermeidung finanzieller Nachteile im Bedarfszuweisungsverfahren empfohlen, auf die Ansammlung von Erneuerungsrücklagen künftig zu verzichten sowie einen mittelfristigen Abbau des Guthabenbestandes anzustreben.

Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, künftig auf die Ansammlung von Erneuerungsrücklagen zu verzichten. Der derzeitige Guthabenbestand wird entsprechend dem Beschluss für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Rahmen der Maßnahme "Ausbau der Nebenanlagen an der K 76 in der OD" insgesamt eingesetzt.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

 

Zu 6.: Verlängerung der Gefahrenabwehrverordnung

Der Vorsitzende informierte über ein Schreiben der Verwaltung, in dem diese mitteilt, dass die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Flächen vom 01.10.1996 zum 31.12.1999 außer Kraft tritt. Die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung gelten derzeit für die Ortsgemeinden Berglicht, Breit, Büdlich, Heidenburg, Horath, Malbom und Thalfang. Nunmehr sei eine Entscheidung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung herbeizuführen. Den Ratsmitgliedem wurde eine Gefahrenabwehrverordnung ausgehändigt.

Der Ortsgemeinderat beschloss, dass die Ortsgemeinde auch künftig in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen und die Gefahrenabwehrverordnung beibehalten wird.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

 

Zu 7.: Erneuerung der Straßenbeleuchtung Teilstück Stallergarten (im Zuge des Ausbaues der OD K 76)

Ortsbürgermeister Jäger trug vor, dass im v. g. Teilstück nunmehr die Erdverkabelung der Stromleitungen erfolge und es in diesem Zusammenhang sinnvoll sei, die hier fehlenden zwei Straßenleuchten zu ergänzen. Über die durchzuführende Erweiterung der Straßenbeleuchtung mit zwei Bega Mastansatzleuchten lag ein Angebot der RWE Energie AG, Netzbereich Trier vor.

Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung zum Angebotspreis in Höhe von 3.804,81 DM an die RWE Energie AG, Netzbereich Trier zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Maßnahme "Ausbau Nebenanlagen OD K76".

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

 

Zu 8.: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Gewerbefläche

Ortsbürgermeister Jäger zeigte auf, dass in der letzten Ratssitzung drei verschiedene Standorte für eine Gewerbefläche in der Ortsgemeinde Heidenburg (Bereich Feldstraße, Bereich am Sportplatz und Bereich "Auf Sprung" östlich der K 76) beraten wurden. Die dabei offen gebliebene Frage des Grunderwerbs für den Bereich am Sportplatz sei inzwischen geklärt und in der heutigen Sitzung unter Top l beraten und beschlossen worden. Auch die Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage in dem Bereich werde von den Verbandsgemeindewerken als durchführbar angesehen. Weiter habe ein gemeinsames Gespräch zwischen der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde (vertreten durch den Ortsbürgermeister, den l. Beigeordneten sowie die Fraktionsvorsitzenden des Ortsgemeinderates) und der Firma Bernd Lauxen Gartengestaltung am 14.10.1999 im Rathaus in Thalfang stattgefunden, in dem die derzeitige gewerbliche Standortsituation in der Ortsgemeinde besprochen wurde.

Anschließend bat Ortsbürgermeister Jäger den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, die Angelegenheit aus Sicht der Verbandsgemeinde zu beurteilen.

Zu Beginn seiner Ausführungen stellte der Bürgermeister klar, dass es Bestreben der Ortsgemeinde Heidenburg sein müsse, unbedingt die Firma Bernd Lauxen zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur insbesondere im Bereich der Gewerbeansiedlung in der Ortsgemeinde Heidenburg zu halten und damit nicht nur die Kaufkraft zu steigern, sondern auch Arbeitsplätze in der Ortsgemeinde vorzuhalten. Bestreben der Verbandsgemeinde sei es, die Ortsgemeinden bei der Ansiedlung von Wohnflächen als auch bei der Gewerbeansiedlung zu unterstützen, aber auch dahingehend zu beraten, dass eine geordnete Gewerbeentwicklung, insbesondere im Interesse des Allgemeinwohls, angezeigt sei. Es habe sich in der Vergangenheit bestätigt, dass eine rechtzeitige Bauleitplanung in der Gewerbeansiedlung insbesondere im Hinblick auf die Zukunft der einzelnen Ortsgemeinden der richtige Weg sei; als Beispiel wurden die verschiedenen Gewerbegebiete in der näheren und weiteren Umgebung angerührt.

Danach wies Bürgermeister Dellwo darauf hin, dass auch für den Standort in der Feldstraße der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf entsprechend fortgeschrieben werden müsse und daran anschließend das Vorhaben im Rahmen einer Einzelbaugenehmigung realisiert werden könne. Bei einem gemeinsamen Standort "Schaffung eines Gewerbegebietes" müsste zur ebenfalls durchzuführenden Änderung des Flächennutzungsplanes noch parallel ein Bebauungsplan durch die Ortsgemeinde Heidenburg aufgestellt werden. In dem gemeinsamen Gespräch wurden seitens der Kreisverwaltung Bemkastel-Wittlich die Vor- und Nachteile einer Zersplitterung bei der Ansiedlung im Bereich als auch die Schaffung eines Gewerbegebietes dargestellt. Hierbei kam im Besonderen zum Ausdruck, dass die Ortsgemeinde Heidenburg alles daransetzen sollte, einer Zersplitterung keinen weiteren Vorschub zu leisten und die Gewerbeansiedlung an einem gemeinsamen Standort zu ermöglichen. Diese Auffassung decke sich mit der Auffassung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf. Ergänzend sei hierzu natürlich auch der zeitliche Umfang eines solchen Bauleitverfahrens noch auszuführen. Man könne davon ausgehen, dass man bei der Feldstraße mit einer Dauer von rd. 1-1,5 Jahren und im Bereich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gemeinsame Gewerbegebiet von 1,5 - 2,5 Jahren rechnen würde.

Danach unterrichtete der Ortsbürgermeister, dass die Firma Lauxen nach dem v. g. Gespräch Interesse an einer Ansiedlung im Bereich am Sportplatz gezeigt habe. Nunmehr liege aber eine schriftliche Stellungnahme vor, dass die Firma die gewerbliche Halle auf der bereits erworbenen Fläche in der Feldstraße errichten wolle. Weiter habe ein Gespräch mit der Firma Sport Treinen stattgefunden, die mittelfristig den Neubau von Geschäfträumen mit einer Verkaufsfläche in der Größenordnung von 400 qm auf dem Grundstück hinter dem Wohnhaus Treinen beabsichtige. Nach einer Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich könne dieses Vorhaben aus Sicht der Raumordnungs- und Landesplanung sowie der Bauleitplanung in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet am vorgesehenen Standort realisiert werden. Daher sollte diese Fläche sowie das Sägewerksgrundstück in die v. g. Gewerbeflächen im Bereich am Sportplatz integriert und für die Gesamtfläche die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt werden. Dazu stellte der Ortsbürgermeister nochmals dar, dass mit der zusammenhängend zu erwerbenden Fläche von rd. 10.000 qm in diesem Bereich der mittelfristige Bedarf an Gewerbeflächen abgedeckt werden könne. Neben den beiden Genannten seien noch weitere Interessenten für Gewerbeflächen vorhanden, wovon ein Vorhaben (Firma Geib) als konkret bezeichnet werden könne.

In einer Sitzungsunterbrechung nahmen die Herren Lauxen und Treinen Stellung zu ihren Bauvorhaben. Hinsichtlich der Standortfrage sagte Herr Lauxen aus, dass er zu der dem Rat vorliegenden schriftlichen Erklärung stehe.

In der anschließenden Diskussion im Ortsgemeinderat wurde besonders herausgestellt, dass die Realisierungszeit beim Vorhaben Lauxen eine wichtige Rolle spiele. Der Zeitraum von einem Jahr für den Erhalt von Baurecht im Bereich der Feldstraße sei auch nicht sicher und werde sich verlängern, wenn Anlieger im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Einwendungen geltend machten.

Ratsmitglied Erich Scheit sagte für die SPD-Fraktion aus, dass man eine zusammenhängende Gewerbefläche am Sportplatz wolle. Die Genehmigung einer Einzelmaßnahme an einer anderen Stelle sei nicht sinnvoll, da die Ortsgemeinde dann auch anderen Gewerbetreibenden alternative Standorte zugestehen müsste. Für die Übergangszeit wurden der Firma Lauxen andere Möglichkeiten aufgezeigt. Finanzielle Nachteile könnten durch den Ankauf des von Lauxen erworbenen Grundstücks durch die Ortsgemeinde Heidenburg vermieden werden.

Ratsmitglied August Kaufmann sprach sich dafür aus, neben der Gewerbefläche am Sportplatz solle man als Einzelfall auch die Änderung des Flächennützungsplanes für die Fläche an der Feldstraße beantragen, um ein Abwandern der Firma Lauxen zu verhindern. Dazu entgegnete Ratsmitglied Egon Andres, dass zwei Gewerbestandorte nach Aussage der Kreisverwaltung im v. g. Gespräch nur sehr schwierig und unter Anführung einer guten Begründung zu realisieren seien.

Auf die Frage nach einer Ausnahmeregelung für die Firma Lauxen von Ratsmitglied Beatrix Blasius, sagte Bürgermeister Dellwo aus, dass es die Möglichkeit einer Baugenehmigung vor Abschluss des Verfahrens nach § 33 BauGB gebe, diese aber nicht versprochen werden könne. Baurecht werde aber so schnell wie möglich geschaffen.

Danach wurde die Sitzung auf Antrag der CDU-Fraktion unterbrochen. Nach Abschluss der Beratung in der Fraktion und Wiederaufnahme der Sitzung stellte Ratsmitglied Beatrix Blasius für die CDU-Fraktion folgende Beschlussanträge:

  1. Die Ortsgemeinde Heidenburg beantragt bei der VG Thalfang am Erbeskopf die Änderung des Flächennutzungsplanes für die aufgezeigten Flächen im Bereich des Sportplatzes als Gewerbegebiet.
  2. Die Ortsgemeinde Heidenburg beantragt bei der VG Thalfang am Erbeskopf die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Fläche der Firma Lauxen in der Feldstraße. Ein weitere Sonderregelung für einen anderen Betrieb in der Zukunft solle es nicht mehr geben. 

Danach wurde die Sitzung auf Antrag der SPD-Fraktion unterbrochen. Nach Abschluss der Beratung in der Fraktion und Wiederaufnahme der Sitzung gab Ratsmitglied Erich Scheit für die SPD-Fraktion bekannt, dass man dem zweiten Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen werde. Als Begründung wurde angeführt, wenn man einer solchen Ausnahme zustimme, müsse man dies auch in anderen Fällen tun. Dies wolle man aber nicht. Zudem würde man das geplante Gebiet am Sportplatz damit insgesamt gefährden.

Danach wurde über die Anträge der CDU-Fraktion abgestimmt. Die Ortsgemeinderat beschloss, bei der VG Thalfang am Erbeskopf die Änderung des Flächennutzungsplanes für die aufgezeigten Flächen im Bereich des Sportplatzes als Gewerbegebiet zu
beantragen.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Die Beantragung der Änderung des Fläcbennutzungsplanes für die Fläche im Bereich der Feldstraße wurde abgelehnt. Der Beschluss erfolgte mit 3 Jastimmen bei 7 Neinstimmen und 2 Enthaltungen.

Die 2. Beigeordnete Gertrud Scheit nahm wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO an der Beratung nicht teil. Ratsmitglied Achim Hagen nahm wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Zu 9.: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Abrundungssatzung Stallergarten

Ortsbürgermeister Jäger führte aus, dass die Eheleute Lydia und Richard Reiland, Trier auf dem Grundstück Flur l Parz.-Nr. 17/1 ein Einfamilienhaus und eine Garage errichten wollen. Sie bitten um Befreiung von der Festsetzung der Abrundungssatzung, um die Garage einen Meter statt der vorgegebenen drei Meter neben dem Feldweg zu bauen. Nach kurzer Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Befreiungsantrag zu.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

 

Zu 10.: Verschiedenes

  1. Dorferneuerungszuschuss für den Bau von Park- und Rastflächen im Kreuzungsbereich der K 76/K 138
    Für die v. g. Maßnahme wurde eine Zuwendung in Höhe von 42.250 DM durch die Bezirksregierung Trier bewilligt.
     
  2. Einladung des Musikvereins Heidenburg
    Zu dem am 12.12.1999 stattfindenden Jugendkonzerttag wurden die Ratsmitglieder herzlichst eingeladen.
     
  3. Aufnahme der K 138 OD Heidenburg in das Ortsdurchfahrtenprogramm des Landkreises
    Der Ortsbürgermeister informierte über den Sachstand.
     
  4. Gewährleistung für Reparaturarbeiten an Innerortsstraßen nach
    Kabelverlegung durch das RWE

    Aus dem Rat wurde aufgezeigt, dass die Versiegelung der Fugen an verschiedenen Stellen nicht mehr vorhanden ist und durch Frostschäden an den Straßen zu erwarten sind. Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten, ob hier noch Gewährleistungsansprüche gegen die Baufirma Gebr. Keller aus Bernkastel-Kues geltend gemacht werden können.

Quelle: Amtsblatt der VG Thalfang am Erbeskopf, Ausgabe 02/2000