| Unterrichtung |
| über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heidenburg vom 18.11.1998 |
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Tagesordnung: Es war nichts zu protokollieren.
Zu 2.: Fällungs- und Kulturplan 1999 Die Wirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 1999 wurden dem Ortsgemeinderat von Forstamtsleiter Wagner und Revierleiter Meyer vorgetragen und erläutert. Das FWJ 1998 wird unter Einbezug der noch nicht bewilligten Strukturbeihilfe 1998 von 26.900 DM abweichend gegenüber der Planung nur mit einem Überschuß in Höhe von rd. 20.000 DM abschließen. Die Verschlechterung von rd. 7.000 DM ist insbesondere auf den Wegfall der Zuschüsse für Wertastungen in 1998 zurückzuführen. Im Finanzplan das FWJ 1999 sind Einnahmen in Höhe von rd. 159.400 DM und Ausgaben in Höhe von 149.400 DM enthalten, so daß ein Überschuß von rd. 10.000 DM erwartet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß dieser Überschuß nur durch die tatsächliche Bewilligung der eingeplanten Förderung für standort- und strukturschwache Wälder vom Land in Höhe von 26.900 DM erreicht werden kann. Im Jahre 1999 wird auch wieder die Astung durch das Land gefördert, so daß eine weitere Planverbesserung zu erwarten ist. Über die genaue Höhe konnte noch keine Aussage getroffen werden. Weiter wurde der Ortsgemeinderat über die Entwicklung des Holzmarktpreises, der sich z.Zt. auf einem befriedigenden Niveau befindet, informiert. Der Arbeitsplan -Holzerntemaßnahmen- sieht in 1999 in der Vornutzung einen Einschlag von 1.110 fm vor. Der Arbeitsplan -Übrige Betriebsarbeiten- enthält Pflege- und Astungsmaßnahmen sowie Wegeinstandsetzungsarbeiten. Die Maßnahmen werden wie in den vergangenen Jahren mit den Jagdpächtern abgestimmt. Aus Sicht der Forstverwaltung sind keine Konflikte zu erwarten. Revierleiter Meyer trug dem Ortsgemeinderat zwei Alternativen zur Gestaltung des Parkplatzes am Waldfestplatz mit Baum- und Strauchpflanzungen vor. Der Ortsgemeinderat beschloß die Aus-führung der ersten Alternative in 1999. Die Gesamtkosten betragen rd. 9.600 DM. Nach Abzug des geplanten Zuschusses ergibt sich ein Eigenanteil für die Ortsgemeinde von rd. 1.100 DM. Voraussetzung für die Durchführung ist die Bewilligung des Zuschusses sowie die Zustimmung des Musikvereins zum Gestaltungsvorschlag. Der Beschluß erfolgte einstimmig. Im Rahmen der Diskussion wurden weitere Fragen der Ratsmitglieder zum Forstbetrieb der Ortsgemeinde beantwortet. Der Ortsbürgermeister zeigte auf, daß das Forsteinrichtungswerk einen jährlichen Fehlbetrag i.H.v. 10.000 DM vorsieht. Daher könne man mit dem vorgelegten Plan aus wirtschaftlicher Sicht zufrieden sein. Neben der Wirtschafts- habe der Wald auch eine ökologische und eine Erholungsfunktion. Auch durch den Rat wurde das positive Ergebnis des Forstbetriebes gewürdigt. Abschließend wurden noch Wegefreistellungen im Gemeindewald besprochen, die größtenteils im Rahmen einer AB-Maßnahme durchgeführt werden sollen. Nach erfolgter Beratung wurden die Forstwirtschaftspläne wie vorgetragen beschlossen. Das Forstamt Dhronecken wurde mit der Durchführung beauftragt. Der Beschluß erfolgte einstimmig. Abschließend bedankte sich Ortsbürgermeister Jäger bei Forstdirektor Wagner, Revierleiter Meyer und den Waldarbeitern für die geleistete Arbeit im Jahr 1998.
Zu 3.: Vergabe der Arbeiten zur Erweiterung, Änderung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage "Oberstwiese" Ortsbürgermeister Jäger zeigte auf, daß die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße "Oberstwiese" nach der bis heute durchgeführten Bebauung nunmehr aus Gründen der Versicherungspflicht der Ortsgemeinde zwingend erforderlich sei. Über die durchzuführenden Arbeiten liege ein Angebot der RWE Energie AG, Trier mit einem Angebotspreis i.H.v. 60.140,20 DM vor. Dieses beinhalte den Austausch von 4 Leuchten und das Aufstellen von 8 weiteren Bega-Leuchten sowie die Herstellung der Verkabelung im Boden. Die Leuchten würden auf gemeindeeigenen Flächen im Abstand von ca. 40 m errichtet. Es liege ein Ausbauplan vor, die genauen Standorte der Leuchten würden aber in Absprache mit den Anliegern festgelegt. Die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße ,,Oberstwiese" werde nach der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde mit den Anliegern abgerechnet. Der Teilerschließungsbeitrag nach Kostenspaltung für die Straßenbeleuchtung werde ca. 2 DM/qm betragen. In einer Sitzungsunterbrechung beantwortete der Ortsbürgermeister Fragen der anwesenden Anlieger. Nach Abschluß der Beratung stimmte der Ortsgemeinderat der Vergabe der Arbeiten an die RWE Energie AG zu deren Angebotspreis in Höhe von 60.140,20 DM zu. Der Beschluß erfolgte einstimmig.
Zu 4.: Vergabe der Arbeiten zur Herstellung einer wassergebundenen Decke für den Verbindungsweg Kirchstraße - Kapellenstraße Ortsbürgermeister Jäger führte aus, daß der Ortsgemeinderat den Ausbau dieses Verbindungsweges mit einer wassergebundenen Decke bereits vor längerer Zeit beschlossen habe. Die Ausführung des Beschlusses sei aber wegen der Durchführung von zwei privaten Bauvorhaben an dem Weg verschoben worden. Diese seien inzwischen abgeschlossen und die Maßnahme könne nunmehr durchgeführt werden. Daher habe er für diese Arbeiten ein Angebot der Firma Eugen Meter aus Neumagen-Dhron eingeholt. Nach kurzer Beratung beschloß der Ortsgemeinderat die Vergabe der Arbeiten zur Herstellung des Verbindungsweges an die Firma Eugen Meter aus Neumagen-Dhron zu deren Angebotspreis i.H.v. 2.320 DM. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 1998 sichergestellt. Der Beschluß erfolgte einstimmig. In diesem Zusammenhang wurde aus dem Ortsgemeinderat die Ausbesserung verschiedener Feldwege mit Schotter angeregt. Hierzu soll eine Begehung dieser Feldwege durch den Beigeordneten Junk und Ratsmitglied Günter Diederich erfolgen. Anschließend werde über die vorzunehmenden Ausbesserungen entschieden. Hierbei handele es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Zu 5.: Namensvergabe Kindergarten Der Ortsgemeinderat beschloß, dem Kindergarten Heidenburg auf Anregung des Elternausschusses den Namen "Zwergenstübchen" zu geben. Der Beschluß erfolgte einstimmig.
Zu 6.: Organisation Bürgermeisterwahl Ortsbürgermeister Jäger zeigte auf, daß am Sonntag, dem 06. Dezember 1998 erstmals der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in einer Urwahl gewählt werde. Der jetzige Stelleninhaber Bürgermeister Hans-Dieter Dellwo stehe dabei als alleiniger Kandidat zur Wahl. Der Ortsbürgermeister sagte aus, die Bürger sollten die Wahl wegen des einzigen Bewerbers nicht als unwichtig und gelaufen ansehen und warb dafür, daß die Bürger bei dieser Wahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärke zum einen das Instrument der Urwahl. Zum anderen werde dem Bürgermeister durch eine hohe Stimmenzahl der Rücken gestärkt. Das sei Grundlage für ein erfolgreiches Wirken nach außen und innen. Hinsichtlich der Organisation sagte der Ortsbürgermeister, daß in Ortsgemeinden, die nur einen Stimmbezirk bilden, die Ortsbürgermeister gem. § 26 KWG zu Wahlvorstehern berufen werden. Inzwischen sei auch die Berufung des Ortsbürgermeister zum Wahlvorsteher und des 1. Beigeordneten Rudolf Junk zum stellvertretenden Wahlvorsteher erfolgt. Der Wahlvorstand bestehe aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter, der zugleich Beisitzer ist, und weiteren drei bis sechs Wahlberechtigten (§ 5 Abs. 2 KWO) als Beisitzern. Bei der Berufung dieser sollen die in dem jeweiligen Bezirk vertretenen Parteien berücksichtigt werden. Die Beisitzer müßten nicht zwingend im Ortsgemeinderat sein. Von den im Ortsgemeinderat vertretenen Fraktionen wurden folgende Beisitzer benannt:
Die Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes erfolgt durch den Wahlvorsteher (Ortsbürgermeister Jäger). Die Dienststunden während des Wahltages wurden mit den v. g. Personen abgestimmt. Die Mitglieder werden am Wahltag vor Beginn der Wahlhandlung verpflichtet. Ein Beschluß war nicht zu fassen.
Zu 7.: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Treppe "Stallergarten" und am Kreuzungsbereich zur Straße "Auf Ripp" an der K 76 Ortsbürgermeister Jäger erläuterte, daß die Ortsgemeinde schon in der Vergangenheit insbesondere durch die Herstellung der Aufpflasterung der Kreisstraße zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich etwas getan habe. Das von der Ortsgemeinde begehrte Schild "Kinder" sei aber im Rahmen einer Verkehrsschau abgelehnt worden. Nunmehr sei eine Elterninitiative an die Ortsgemeinde mit dem Begehren herangetreten, die v. g. Straßenbereiche der K 76, welche die Kinder aus dem Bereich ,,Stallergarten" auf ihrem Kindergarten- bzw. Schulweg passieren müssen, sicherer zu gestalten. Die Eltern hätten vorgeschlagen, in diesem Bereich weiße Balken und einen Hinweis "Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Dabei dürfe die Verkehrsdichte keine Rolle spielen, ein PKW zur falschen Zeit und ein unachtsames Kind genügten, um großes Leid zur verursachen. Aus diesem Grund appellierten die Eltern an die Fürsorgepflicht der Ortsgemeinde, der Straßen- und der Kreisverwaltung insbesondere für die Kinder. Die Maßnahme sollen im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 76 durchgeführt werden. Die Elternaktion werde auch durch die Grundschule und den Kindergarten unterstützt. Nach eingehender Diskussion beschloß der Ortsgemeinderat, daß v. g. Begehren als Forderung der Ortsgemeinde Heidenburg gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich) vorzubringen. Der Beschluß erfolgte einstimmig.
Der Ortsbürgermeister informierte zu folgenden Angelegenheiten:
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Quelle: Amtsblatt der VG Thalfang am Erbeskopf, Ausgabe 49/98